Altersvorsorgedepot-Rechner
Vergleiche das neue Altersvorsorgedepot (Altersvorsorge-Depot / AV-Depot / Altersdepot, ab 2027) kostenlos mit einem klassischen ETF Sparplan – ohne Anmeldung. Mit staatlichen Zulagen, Günstigerprüfung, persönlichem Steuersatz und Inflationsbereinigung.
Was ist das Altersvorsorgedepot (AVD / AV-Depot / Altersvorsorge-Depot)?
Das Altersvorsorgedepot – auch Altersvorsorge-Depot, AV-Depot oder Altersdepot genannt – ist eine neue Form der staatlich geförderten Altersvorsorge in Deutschland, die ab dem 1. Januar 2027 verfügbar sein wird. Ziel ist es, die Rentenlücke zu schließen: die Differenz zwischen gesetzlicher Rente und dem tatsächlichen Bedarf im Alter. Das Altersvorsorgedepot kombiniert das Prinzip staatlicher Zulagen — bekannt aus dem Riester-System — mit der Möglichkeit, in breit gestreute Aktien-ETFs (z. B. einen MSCI World oder FTSE All-World) zu investieren. Die Grundlage bildet das pAV-Reformgesetz (Reform der privaten Altersvorsorge), das 2026 verabschiedet wurde.
Der entscheidende Vorteil: Der Staat übernimmt einen Teil deiner Altersvorsorge-Einzahlungen in Form von Zulagen. Wer 150 Euro monatlich einzahlt, erhält zusätzlich eine Grundzulage von bis zu 540 Euro pro Jahr (50 % auf die ersten 360 Euro, 25 % auf weitere 1.440 Euro). Familien mit Kindern profitieren zusätzlich von der Kinderzulage.
„Klingbeil Depot“: Hintergrund und offizieller Name
Das Altersvorsorgedepot wird in Medien und sozialen Netzwerken oft als „Klingbeil Depot“ bezeichnet – nach Lars Klingbeil (SPD), der als maßgeblicher politischer Treiber der pAV-Reform gilt. Der offizielle Name lautet Altersvorsorgedepot; gebräuchlich sind auch die Abkürzungen AVD, AV-Depot sowie die Schreibvariante Altersvorsorge-Depot. Umgangssprachlich wird häufig auch Altersdepot verwendet. Inhaltlich handelt es sich um dasselbe Produkt: ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot für die private Altersvorsorge, das ab 2027 verfügbar sein wird.
Grundzulage, Kinderzulage und Berufseinsteiger-Bonus
Das Altersvorsorgedepot kennt drei Formen der Förderung:
Die Grundzulage beträgt 50 % auf die ersten 360 Euro jährlicher Einzahlung plus 25 % auf weitere 1.440 Euro (361–1.800 Euro) — zusammen bis zu 540 Euro jährlich.
Die Kinderzulage beträgt 1 Euro pro 1 Euro Eigenbeitrag (maximal 300 Euro pro Kind pro Jahr). Volle Zulage ab 25 Euro/Monat. Bei zwei Kindern sind das bis zu 600 Euro zusätzlich pro Jahr.
Der Berufseinsteiger-Bonus von einmalig 200 Euro steht Personen unter 25 Jahren im ersten Förderjahr zu und gibt jungen Sparern einen zusätzlichen Anreiz früh zu beginnen. Noch früher setzt die Frühstart-Rente an: Der Staat zahlt für jedes Kind zwischen 6 und 18 Jahren 10 Euro pro Monat in ein AV-Depot ein – insgesamt bis zu 1.440 Euro über 12 Jahre.
So funktioniert der Altersvorsorgedepot-Rechner (Zulagenrechner)
Der kostenlose Altersvorsorgedepot-Rechner (auch als AV-Depot-Rechner oder Zulagenrechner nutzbar) vergleicht dein persönliches Altersvorsorge-Depot-Szenario direkt mit einem ETF Sparplan. Gib Alter, monatliche Einzahlung und Steuersatz ein – der Rechner ermittelt sofort Endkapital, staatliche Zulagen, Steuererstattung und reale Kaufkraft nach Inflation. Alle Berechnungen laufen direkt im Browser, es werden keine Daten gespeichert. Planst du dein Gesamtbudget, hilft dir zusätzlich unser Budget-Rechner oder der Sparrechner für allgemeine Sparziele. Alle Finanz-Tools sind kostenlos und ohne Anmeldung nutzbar.
Altersvorsorgedepot vs. ETF Sparplan: Wer gewinnt?
Die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab: Höhe des Steuersatzes, Anzahl der Kinder, Kostenunterschied zwischen AV-Depot-Fonds und eigenem ETF sowie dem erwarteten Rentensteuer-Satz. Ein zentraler Unterschied ist die nachgelagerte Besteuerung: Beim Altersvorsorgedepot fließen Einzahlungen steuerfrei ein, dafür werden Auszahlungen im Rentenalter voll besteuert. Beim klassischen ETF-Depot greift hingegen die Abgeltungsteuer bereits während der Ansparphase (Vorabpauschale).
Bei einem mittleren Einkommen (32 %) mit Kindern ist das AV-Depot durch die kombinierten Zulagen fast immer vorteilhaft. Bei sehr günstigen ETFs (TER unter 0,2 %) ohne Kinder und niedrigem Steuersatz kann das klassische Depot gleichziehen oder besser abschneiden. Unser Altersvorsorge-Depot-Rechner zeigt dir beides nebeneinander.
Für wen lohnt sich das Altersvorsorge-Depot nicht?
Das klassische ETF-Depot ist oft die bessere Wahl für: Personen mit sehr kurzem Anlagehorizont unter 10 Jahren (Kosten können Zulagenvorteile aufzehren), Sparer mit niedrigem Steuersatz und ohne Kinder sowie alle, die maximale Flexibilität brauchen (beim AV-Depot droht Zulagenrückzahlung vor dem 65. Lebensjahr).
pAV-Reform 2026/2027: Was ändert sich bei der privaten Altersvorsorge?
Das pAV-Reformgesetz (Gesetz zur Reform der privaten Altersvorsorge) wurde im März 2026 vom Bundestag verabschiedet und bildet die Grundlage für das Altersvorsorgedepot (Altersvorsorge-Depot). Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
Das Referenzdepot definiert einen standardisierten Anlagerahmen mit vorgegebenen Risikoklassen. Es dient als Vergleichsmaßstab und stellt sicher, dass AV-Depot-Anbieter transparente, vergleichbare Produkte anbieten. Der Kostendeckel von 1,0 % Effektivkosten pro Jahr gilt für das Standarddepot Altersvorsorge – deutlich günstiger als bisherige Riester-Produkte.
Die Frühstart-Rente (auch Frühstartrente) ist ein völlig neues Element: Der Staat zahlt 10 Euro monatlich für jedes Kind (6–18 Jahre) in ein Altersvorsorge-Depot ein. Außerdem werden erstmals auch Selbständige förderberechtigt – das AV-Depot steht damit praktisch allen Erwerbstätigen offen. Die sogenannte Sockelrente sichert eine Mindest-Auszahlung im Rentenalter ab.
Häufig gestellte Fragen
Das Altersvorsorgedepot (AVD, auch AV-Depot) ist ein neues staatlich gefördertes Anlageprodukt, das in Deutschland ab dem 1. Januar 2027 eingeführt wird. Es ermöglicht, in Aktien-ETFs zu investieren und dabei staatliche Zulagen zu erhalten: 50 % Grundzulage auf die ersten 360 Euro jährlicher Einzahlung, 25 % auf weitere 1.440 Euro (max. 540 Euro/Jahr) sowie Kinderzulage von 1 Euro pro 1 Euro Eigenbeitrag (max. 300 Euro/Kind/Jahr). Zusätzlich gibt es einen einmaligen Berufseinsteiger-Bonus von 200 Euro für unter 25-Jährige. Die Auszahlungen im Rentenalter werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Auch bekannt als „Klingbeil Depot“, nach SPD-Chef Lars Klingbeil, der als einer der maßgeblichen politischen Treiber der Reform gilt.
Es kommt auf deine persönliche Situation an. Das Altersvorsorgedepot lohnt sich besonders für Familien mit Kindern (wegen der Kinderzulage), für Gutverdiener mit hohem Steuersatz (Günstigerprüfung) und für Berufseinsteiger unter 25 (200-Euro-Bonus). Das klassische ETF-Depot kann vorteilhafter sein, wenn die Depotkosten deutlich höher sind als beim ETF, kein Anspruch auf hohe Zulagen besteht oder der Rentensteuer-Satz den Zinsvorteil aufzehrt. Unser Rechner zeigt dir den konkreten Unterschied für deine Situation.
Die Grundzulage beträgt 50 % auf die ersten 360 Euro jährlicher Einzahlung und 25 % auf weitere 1.440 Euro (361–1.800 Euro). Der Maximalwert der Grundzulage beträgt 540 Euro pro Jahr. Wer weniger als 1.800 Euro jährlich einzahlt, erhält entsprechend weniger. Hinzu kommt die Kinderzulage: 1 Euro pro 1 Euro Eigenbeitrag (max. 300 Euro/Kind/Jahr, volle Zulage ab 25 Euro/Monat) sowie der einmalige Berufseinsteiger-Bonus.
Beim Altersvorsorgedepot prüft das Finanzamt automatisch, ob eine Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug günstiger ist als die direkte Zulage. Wenn die Steuerersparnis höher ist als die Zulage, wird die Differenz zusätzlich ausgezahlt. Dieser Steuerbonus ist besonders relevant für Gutverdiener mit Steuersätzen ab 32 %. Beispiel: Bei 200 Euro/Monat und 42 % Steuersatz beträgt die Steuerersparnis ca. 983 Euro/Jahr, die Grundzulage 540 Euro — der Bonus wäre ca. 443 Euro.
Das Altersvorsorgedepot unterliegt der nachgelagerten Besteuerung: Einzahlungen und Zulagen fließen steuerfrei ins Depot, dafür werden Auszahlungen im Rentenalter mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Da das Einkommen im Ruhestand in der Regel niedriger ist als während der Erwerbstätigkeit, fällt dieser Satz oft günstiger aus. Während der Ansparphase erhältst du gegebenenfalls eine Steuererstattung über die Günstigerprüfung. Unser Rechner verwendet standardmäßig 10 % als Rentensteuer-Satz (typisch für kleine Renten), den du aber frei anpassen kannst. Das klassische ETF-Depot unterliegt hingegen der Abgeltungsteuer von 26,375 % (inkl. Soli), jedoch mit Teilfreistellung und jährlichem Sparerpauschbetrag.
Bei Aktien-ETFs sind 30 % der Gewinne steuerlich freigestellt (Teilfreistellung). Das bedeutet, dass effektiv nur 70 % des jährlichen Gewinns der Abgeltungsteuer von 26,375 % unterliegen. Zusätzlich gibt es den Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro pro Person pro Jahr, der steuerfrei ist. Unser Rechner berechnet die ETF-Steuer nach dieser Formel: steuerpflichtiger Gewinn = max(0, Jahresgewinn × 0,70 − 1.000 Euro). Auf diesen Betrag werden dann 26,375 % Steuer berechnet.
Ja, das Altersvorsorgedepot und ein klassisches ETF-Depot schließen sich nicht gegenseitig aus. Viele Finanzexperten empfehlen eine Kombination: Das Altersvorsorgedepot für den geförderten Teil (bis 1.800 Euro jährlich für die volle Grundzulage) und ein günstiges ETF-Depot für zusätzliche Einzahlungen. So profitierst du von den staatlichen Zulagen und behältst gleichzeitig die Flexibilität und die günstigen Kosten eines ETF-Depots.
Das Altersvorsorgedepot startet am 1. Januar 2027. Das Altersvorsorgereformgesetz wurde am 27. März 2026 vom Bundestag verabschiedet. Es modernisiert die bisherigen Riester-Produkte und integriert ETF-Investitionen in die staatliche Förderung. Die konkreten Anbieter werden noch bekanntgegeben.
Wer das Altersvorsorgedepot vor Renteneintritt auflöst, muss alle erhaltenen Zulagen zurückzahlen (Grundzulage, Kinderzulage, Berufseinsteiger-Bonus). Das Mindestalter für eine förderunschädliche Auszahlung beträgt 65 Jahre. Eine wichtige Ausnahme gilt für Wohneigentum: Auszahlungen für Kauf, Bau oder altersgerechte Sanierung einer selbstgenutzten Immobilie sind förderschädlich-frei – die Zulagen müssen dann nicht zurückgezahlt werden. Das klassische ETF-Depot kann hingegen jederzeit ohne Strafzahlung aufgelöst werden (nur reguläre Abgeltungsteuer auf Gewinne).
Das Altersvorsorgedepot bietet drei Auszahlungsoptionen: (1) Auszahlplan: Das angesparte Kapital wird als monatliche Rate ausgezahlt – planmäßig bis zum Alter 85. (2) Leibrente: Das Kapital wird in eine lebenslange monatliche Rente umgewandelt (Rentenfaktoren sind anbieterabhängig). (3) 30 % Einmalzahlung + Auszahlplan: Bis zu 30 % des Kapitals können bei Rentenbeginn auf einmal entnommen werden, der Rest fließt in den Auszahlplan. Der Auszahlungszeitraum beginnt frühestens mit 65 Jahren. Unser Rechner zeigt dir konkrete Zahlen für den Auszahlplan und die 30 %-Option im Akkordeon „Monatliche Rente“ unterhalb der Ergebnisse.
Zulagen und Sonderausgabenabzug gibt es nur auf jährliche Einzahlungen bis 1.800 Euro (150 Euro/Monat) – das ist der geförderte Teil. Pro Vertrag können bis zu 6.840 Euro jährlich (570 Euro/Monat) eingezahlt werden. Beiträge zwischen 1.800 und 6.840 Euro erhalten keine Zulagen und keinen Sonderausgabenabzug, profitieren aber von der Steuerstundung im Depot (keine Vorabpauschale). Wer mehr sparen möchte, kann zwei Depot-Verträge abschließen und damit bis zu 13.680 Euro jährlich (1.140 Euro/Monat) einzahlen. Wichtig: Zulagen, Kinderzulage und Sonderausgabenabzug sind Personenlimits und verdoppeln sich nicht durch zwei Verträge. Für die meisten Sparer unter 570 Euro/Monat ist ein einziger Vertrag ausreichend.
Drei Hauptunterschiede: (1) Förderung – Das Altersdepot erhält Grundzulage, Kinderzulage und ggf. Steuererstattung via Günstigerprüfung. Ein freier ETF Sparplan bekommt keine Förderung. (2) Besteuerung (nachgelagerte Besteuerung) – ETF Sparplan: 30 % Teilfreistellung + Sparerpauschbetrag in der Ansparphase. Altersdepot: steuerfrei in der Ansparphase, aber Auszahlungen werden mit dem Rentensteuer-Satz belastet. (3) Flexibilität – ETF Sparplan ist jederzeit kündbar. Beim Altersdepot müssen bei vorzeitiger Entnahme alle Zulagen zurückgezahlt werden. Unser Rechner zeigt dir automatisch, welche Option in deinem Szenario besser abschneidet.
Das Altersvorsorgedepot lohnt sich besonders für: (1) Familien mit Kindern (Kinderzulage bis 300 €/Kind/Jahr), (2) Berufseinsteiger unter 25 Jahren (einmaliger Bonus 200 €), (3) Personen mit mittlerem bis hohem Steuersatz (≥ 32 %), bei denen die Günstigerprüfung greift und die Steuerersparnis die Zulage übersteigt. Weniger attraktiv ist das Depot bei sehr niedrigem Steuersatz (< 25 %) ohne Kinder – hier schlägt oft ein günstiger ETF Sparplan. Unser kostenloser Rechner zeigt dir dein persönliches Ergebnis in Sekunden.
Ja – nach der Koalitionseinigung vom März 2026 sind auch Selbständige förderberechtigt. Damit steht das Altersvorsorgedepot praktisch allen offen: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Beamten, Selbständigen sowie weiteren Personengruppen. Die genauen Fördervoraussetzungen werden bis zur Einführung 2027 konkretisiert.
Das Altersvorsorgedepot dürfte ähnlich wie Riester-Verträge vom Schonvermögen bei der Grundsicherung (Bürgergeld) ausgenommen werden. Der Gesetzgeber hat bei vergleichbaren geförderten Altersvorsorgeprodukten stets Pfändungsschutz und Schonung im Sozialleistungsbezug vorgesehen. Die genaue Regelung ist noch nicht verabschiedet – Details werden durch die Einführungsgesetze (erwartet 2026) festgelegt.
Zum aktuellen Stand (2026) haben noch keine Anbieter konkrete Depot-Produkte angekündigt, da das Gesetz erst am 1. Januar 2027 in Kraft tritt. Erwartet werden vor allem Direktbanken (z. B. ING, DKB, Consorsbank), Online-Broker (Trade Republic, Scalable Capital) sowie klassische Banken und Versicherungen. Entscheidend beim Vergleich: TER-Kosten der verfügbaren ETFs, eventuelle Depotgebühren und ETF-Auswahl. Unser Rechner hilft dir, den Einfluss verschiedener Kostenstrukturen auf dein Endkapital zu berechnen.
Bei Arbeitslosigkeit oder Elternzeit ruhenden Einzahlungen entstehen keine Pflichten und keine Strafzahlungen – du kannst das Depot einfach pausieren. Staatliche Förderung wird nur für tatsächlich geleistete Eigenbeiträge gewährt. Eine förderungsschädliche Entnahme liegt erst bei Auflösung des Depots vor dem 65. Lebensjahr vor, nicht bei einer bloßen Einzahlungspause. Ob Pausenjahre nachfinanziert werden können, wird durch die Einführungsgesetze geregelt.
Das Altersvorsorgedepot und die betriebliche Altersvorsorge (bAV) sind zwei verschiedene Säulen und schließen sich nicht aus. Das Altersvorsorgedepot ist private geförderte Altersvorsorge (3. Schicht), die bAV läuft über den Arbeitgeber (2. Schicht). Du kannst beide Formen parallel nutzen. Die bAV bietet zusätzlich einen gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 % sowie Sozialversicherungsfreiheit bei Entgeltumwandlung. Die optimale Kombination hängt von den Konditionen deines Arbeitgebers ab.
Das Altersvorsorgedepot ist von der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) vollständig unabhängig. Einzahlungen ins Altersvorsorgedepot haben keinen Einfluss auf die Höhe der gesetzlichen Rente, und die spätere Depot-Auszahlung wird nicht auf die GRV-Rente angerechnet. Beide Einkommensquellen werden im Rentenalter jedoch für die Berechnung des persönlichen Einkommensteuersatzes addiert. Je höher das Gesamteinkommen im Alter, desto höher der Steuersatz auf Depot-Auszahlungen – diesen Effekt solltest du beim Rentensteuer-Satz im Rechner oben berücksichtigen.
Das Altersvorsorgedepot ist der Nachfolger der Riester-Rente und bringt drei wesentliche Verbesserungen: (1) Statt teurer Versicherungsprodukte mit Beitragsgarantie kannst du in günstige ETFs investieren – die Beitragsgarantie entfällt. (2) Die Förderung ist höher: Grundzulage bis 540 Euro statt 175 Euro bei Riester. (3) Ein flexibler Entnahmeplan ersetzt die Pflicht zur Verrentung. Bestehende Riester-Verträge können voraussichtlich in ein Altersvorsorgedepot überführt werden. Ob sich der Wechsel lohnt, hängt von den bisherigen Kosten und Konditionen deines Riester-Vertrags ab.
Das hängt von deiner monatlichen Einzahlung, dem Anlagezeitraum und der Rendite ab. Beispiel: Wer mit 30 Jahren beginnt, 150 Euro monatlich einzahlt und 7 % Rendite erzielt, kommt bis 67 auf rund 250.000 Euro Brutto-Kapital – davon ca. 20.000 Euro staatliche Zulagen. Nach Rentensteuer (10 %) bleiben ca. 225.000 Euro netto. Als monatliche Auszahlung über 20 Jahre ergibt das rund 930 Euro. Nutze unseren Rechner oben, um dein persönliches Ergebnis zu berechnen.
Die Kosten des Altersvorsorgedepots setzen sich aus zwei Teilen zusammen: (1) Depotgebühren des Anbieters – diese sind noch nicht final bekannt, dürften aber bei 0,0–0,3 % pro Jahr liegen. (2) ETF-Kosten (TER) – typischerweise 0,1–0,5 % pro Jahr, je nach gewähltem Fonds. Der gesetzliche Kostendeckel für das Standardprodukt beträgt 1,0 % Effektivkosten pro Jahr. Zum Vergleich: Riester-Produkte kosten oft 1,0–2,5 % pro Jahr. Unser Rechner lässt dich die Depotkosten frei einstellen (Standard: 1,0 %), damit du verschiedene Anbieter-Szenarien durchspielen kannst.
Grundsätzlich gilt: Je früher, desto besser – dank Zinseszins. Besonders attraktiv ist das Altersvorsorgedepot für unter 25-Jährige (einmaliger Berufseinsteiger-Bonus von 200 Euro). Ab 50 wird der Anlagezeitraum kürzer, die Förderung aber bleibt gleich – hier kann sich das Altersvorsorgedepot trotzdem lohnen, besonders bei hohem Steuersatz (Günstigerprüfung). Ab 55+ wird es knapp: Nur noch 10 Jahre bis zum Mindest-Auszahlungsalter (65). Unser Rechner zeigt dir für jedes Alter, ob sich das Altersvorsorgedepot gegenüber einem freien ETF-Depot rechnet.
Ja, der Gesetzentwurf sieht eine Überführungsmöglichkeit vor: Bestehende Riester-Verträge sollen in ein Altersvorsorgedepot transferiert werden können, ohne dass die bisherige Förderung zurückgezahlt werden muss. Die genauen Modalitäten (Kosten, Zeitrahmen, Anbieterwechsel) werden noch konkretisiert. Ob ein Wechsel sinnvoll ist, hängt von den laufenden Kosten deines Riester-Vertrags, der verbleibenden Laufzeit und den Garantieleistungen ab. Tipp: Vergleiche mit unserem Rechner, was ein Neustart im Altersvorsorgedepot mit deinen aktuellen Daten bringen würde.
Beim Altersvorsorgedepot kann der nicht erwerbstätige Ehepartner über die sogenannte Ehepartner-Mitförderung (analog zur Riester-Zulageberechtigung via § 79 S. 2 EStG) ebenfalls Zulagen erhalten. Voraussetzung: Der erwerbstätige Partner hat einen eigenen Depot-Vertrag und zahlt den Mindesteigenbeitrag. Der mittelbar förderberechtigte Partner erhält dann ebenfalls Grundzulage und Kinderzulage auf seinen eigenen Depot-Vertrag. Für Ehepaare und Familien bedeutet das: Doppelte Zulagen bei nur einem Erwerbseinkommen. GoodShare als Paar-Budget-App hilft euch, beide Sparraten gemeinsam im Blick zu behalten.
Die Frühstart-Rente ist ein neuer staatlicher Zuschuss für Kinder und Jugendliche. Der Staat zahlt 10 Euro pro Monat (120 Euro/Jahr) in ein Altersvorsorgedepot für jedes Kind zwischen 6 und 18 Jahren – insgesamt bis zu 1.440 Euro über 12 Jahre. Das Geld wird automatisch angelegt und kann erst im Rentenalter entnommen werden. Die Frühstart-Rente beginnt mit dem Geburtsjahrgang 2020 (rückwirkend ab 01.01.2026). Ab 2029 soll sie auf ältere Jahrgänge ausgeweitet werden. Die Frühstart-Rente ist unabhängig von der Einkommenssituation der Eltern – jedes Kind profitiert.
Das Standarddepot Altersvorsorge ist ein öffentlich verwaltetes Altersvorsorgeprodukt mit einem gesetzlichen Kostendeckel von 1,0 % Effektivkosten pro Jahr. Es basiert auf einem Lifecycle-Modell: In jungen Jahren wird stärker in Aktien investiert, ab 5 Jahre vor Rente werden maximal 50 % in Aktienfonds gehalten, ab 2 Jahre vor Rente maximal 30 %. Ein öffentlicher Träger (noch nicht benannt) soll das Depot verwalten. Für Sparer, die keine eigene ETF-Auswahl treffen möchten, bietet das Standarddepot eine einfache, kostengünstige Alternative.
Das Referenzdepot ist ein im pAV-Reformgesetz definierter Begriff für ein standardisiertes Muster-Portfolio beim Altersvorsorgedepot (AV-Depot). Es legt fest, welche Anlageklassen und Risikoverteilungen ein förderfähiges Altersvorsorge-Depot enthalten darf. Das Referenzdepot dient als Vergleichsmaßstab für die Kostenberechnung und stellt sicher, dass Anbieter transparente, vergleichbare Produkte anbieten. Der gesetzliche Kostendeckel von 1,0 % Effektivkosten pro Jahr bezieht sich auf das Referenzdepot.
Der gesetzliche Kostendeckel für das Standarddepot Altersvorsorge beträgt 1,0 % Effektivkosten pro Jahr. Dieser Deckel umfasst alle Kosten: Depotgebühren, ETF-Kosten (TER) und Verwaltungskosten. Private AV-Depot-Anbieter können auch günstigere Produkte anbieten – Neobroker wie Trade Republic oder Scalable Capital dürften deutlich unter dem Deckel liegen. Zum Vergleich: Riester-Produkte kosteten oft 1,0–2,5 % pro Jahr. Der Kostendeckel ist eine der zentralen Verbesserungen der pAV-Reform gegenüber dem alten Riester-System.
Das pAV-Reformgesetz (Reform der privaten Altersvorsorge) modernisiert die geförderte Altersvorsorge in Deutschland grundlegend. Die wichtigsten Änderungen ab 2027: (1) Das neue Altersvorsorgedepot (Altersvorsorge-Depot / AV-Depot) ermöglicht Investitionen in ETFs mit staatlicher Förderung. (2) Die Frühstart-Rente bringt 10 Euro/Monat für jedes Kind (6–18 Jahre). (3) Die Beitragsgarantie entfällt – höhere Renditechancen. (4) Kostendeckel von 1 % für das Standarddepot. (5) Auch Selbständige sind förderberechtigt. (6) Berufseinsteiger-Bonus von 200 Euro für unter 25-Jährige. Bestehende Riester-Verträge können in das neue System überführt werden.
Unser Rechner hat eine einzigartige Optimum-Funktion: Der violette „Optimum“-Button berechnet automatisch den monatlichen Beitrag, bei dem das Altersvorsorgedepot den größten Netto-Vorteil gegenüber dem ETF-Depot hat. Dafür werden alle Beiträge von 0 bis 1.140 Euro durchgerechnet und der beste Betrag ermittelt – basierend auf deinem Einkommen, Steuersatz, Kinderzahl, Alter und den gewählten Depotkosten.
Der optimale Betrag ändert sich live, wenn du deine Eingaben anpasst. Für viele liegt das Optimum bei 150 Euro/Monat (volle Grundzulage). Für Familien mit Kindern oder Gutverdiener kann es deutlich höher sein, weil Kinderzulage und Steuerbonus (Günstigerprüfung) den Vorteil des Altersvorsorgedepots vergrößern.
Deine Depot-Sparrate im Blick behalten
GoodShare ist die Budget-App für Paare und Familien: Tracke deine monatliche Altersvorsorge-Sparrate, teile Budget-Kategorien mit deinem Partner und behalte alle Sparziele im Blick.
GoodShare kostenlos testenBerechnungsmethodik
Dieser Rechner simuliert beide Anlageformen jahresweise mit monatlichem Zinseszins. Alle Beträge sind in nominalen Euro (ohne Inflationsbereinigung).
Altersvorsorgedepot
Pro Jahr werden berechnet:
- Zu versteuerndes Einkommen (zvE): Bruttoeinkommen − Werbungskosten-Pauschbetrag (1.230 €) − Sozialversicherung (RV 9,3 % bis BBG 101.400 €, KV+PV+AV 10,4 % bis BBG 69.750 €). Grenzsteuersatz nach §32a EStG 2026.
- Grundzulage: 50 % × min(Einzahlung, 360 €) + 25 % × max(0, min(Einzahlung−360, 1.440)) = max. 540 €/Jahr
- Kinderzulage: Kinder × min(Einzahlung, 300 €)
- Berufseinsteiger-Bonus: 200 € einmalig im 1. Förderjahr (unter 25)
- Günstigerprüfung: max(0, (förderfähige Eigenbeiträge + Zulagen) × Steuersatz − Zulage). Förderfähig: max. 1.800 €/Vertrag.
- Monatliches Compounding: (Einzahlung + Zulage) / 12 monatlich angelegt mit (Rendite − Depot-Kosten) / 12
- Steuerersparnis: Die Steuerersparnis aus der Günstigerprüfung wird nicht reinvestiert, sondern als Einmalbetrag am Ende addiert (konservativer Ansatz).
- Rentensteuer: Depot-Brutto × (1 − Rentensteuer-Satz) + Steuerersparnis = Endvermögen
Klassisches ETF-Depot
- Monatliches Compounding: Einzahlung / 12 monatlich angelegt mit (Rendite − ETF-Kosten) / 12
- Vorabpauschale: min(Vorjahreskapital × 2,5 % × 70 %, Jahresgewinn) – nur bei positivem Gewinn
- Jährliche Steuer: max(0, Vorabpauschale × 0,70 − Sparerpauschbetrag) × 26,375 %
- Die Teilfreistellung (30 %) und der Sparerpauschbetrag (1.000 € / 2.000 € Verheiratete) werden automatisch berücksichtigt
- Exit-Steuer: Bei Auszahlung: Restgewinn abzüglich kumulierter Vorabpauschalen × 0,70 × 26,375 %
Hinweis & Haftungsausschluss
Dieser Rechner dient der Orientierung und ersetzt keine individuelle Finanz- oder Steuerberatung. Die Förderkonditionen des Altersvorsorgedepots können sich bis zum Start 2027 noch ändern. Tatsächliche Renditen können positiv wie negativ von den angenommenen Werten abweichen. Für die Korrektheit der Berechnungen und Ergebnisse wird keine Haftung übernommen.